Auf Grund der hohen Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft SBG Umgebung mit sofortiger Wirkung jegliches Feuerentzünden sowie das das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Auf Grund der hohen Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft SBG Umgebung mit sofortiger Wirkung jegliches Feuerentzünden sowie das das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.