Waldbrandschutz, Verordnung erlassen

Auf Grund der hohen Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft SBG Umgebung mit sofortiger Wirkung jegliches Feuerentzünden sowie das sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

! ACHTUNG, Verordnung ist bis 31.10.2018 in Kraft!

Verordnung als pdf

Print Friendly