Die Rettungsgasse

Auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist mit 1. Jänner 2012 die Rettungsgasse verpflichtend eingeführt. Damit geht eine von der ASFINAG unterstützte langjährige Forderung der Einsatz- und Rettungsorganisationen in Erfüllung.

Was ist die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.

Fahrzeuglenker sind verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.

Bei 2-streifigen Straßenabschnitten:

Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet in der Mitte eine Gasse zu bilden

Bei 3 oder 4-streifigen Straßenabschnitten:

Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse zu bilden.

Welche Vorteile bringt die Rettungsgasse?

  • Einsatzkräfte sind schneller und sicherer am Unfallortrascheres Eintreffen und Vorankommen der Einsatzfahrzeuge;
  • breitere Zufahrtsmöglichkeit für schwerere Einsatz- und Bergefahrzeuge;
  • keine Behinderung der Zufahrt durch liegen gebliebene defekte Fahrzeuge oder missbräuchliche Verwendung des Pannenstreifens.
  • Schnellere Versorgung von Verletzten
  • Zeitgewinn von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland);
  • 1 Minute = 10 Prozent mehr Überlebenschance, dass heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um 40 Prozent.
  • Klare und eindeutige Verhaltensregel für alle Verkehrsteilnehmer
  • System existiert bereits in Nachbarländern einheitliches Prinzip mit den wesentlichen Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien

Die Rettungsgasse dient der Verkehrssicherheit.

Quelle: bmvit

www.rettungsgasse.com

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